Anordnungen für den Empfänger
Untersuchungs- oder Strafgefangene dürfen innerhalb von 4 Wochen nur einmal Post empfangen, die in deutlicher Blockschrift geschrieben sein muß und nicht mehr als 15 Zeilen umfassen darf. Fotos, Bilder und dgl. sind nicht beizulegen. Bei Nichtbeachtung der Anordnung wird Post nicht ausgehändigt. Es wird ersucht, Rückporto beizufügen.
DDR Strafvollzugsanstalt Torgau, den 21.08.52
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Meine lieben Eltern! Liebste Anne! Nun bin ich doch aus Waldheim weggekommen. Hier gefällt es mir etwas besser. Leider habe ich jetzt keine Arbeit. Kann aber noch werden. Hoffentlich kommt bald das Paket, ich warte so darauf. Schickt nur recht nahrhafte Sachen! - Nun an Vati die herzlichsten Geburtstagsgrüsse. Hoffen wir auf baldiges Wiedersehen! Bis dahin viel Gesundheit + Kopf hoch. Wir geht es Vati? Für Anne recht frohe Ferientage, gute Erholung. Ob sie mich einmal besuchen will? Ich hätte es gern. Rose recht baldige Besserung ihrer Gesundheit. An Rose, Lore + ihre Mutti vielen Dank für ihre Grüße, herzliche Erwiderung. In Gedanken bin ich immer bei Euch allen. Es freut mich, daß auch ich nicht vergessen bin. Recht herzliche Grüße allen Bek.+ Verwandten. In alter Frische!
Euer Achim
Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer