Anordnungen für den Empfänger
Untersuchungs- oder Strafgefangene dürfen innerhalb von 4 Wochen nur einmal Post empfangen, die in deutlicher Blockschrift geschrieben sein muß und nicht mehr als 15 Zeilen umfassen darf. Fotos, Bilder und dgl. sind nicht beizulegen. Bei Nichtbeachtung der Anordnung wird Post nicht ausgehändigt. Es wird ersucht, Rückporto beizufügen.
V/5
DDR Strafvollzugsanstalt Waldheim
Sa, den 15. XI.51
Liebe Eltern! Gestern bin ich in der Vollzugsanstalt hier angekommen. Es ist alles in Ordnung, ich bin gesund und munter. Ich hoffe auf baldige Antwort. Besuchszeit wird zur gegebenen Zeit von der Anstalt geregelt. Wenn möglich, schickt sogleich ein Paket (3kg) mit Nahrungsmitteln ab. Nicht gestattet sind Medikamente etc, sowie Glas-und Blechgefässe. Nächstens folgt mein monatlicher Terminbrief. Paketempfang ist monatlich. Ich hoffe Euch bei bester Gesundheit. Den letzten Brief werdet Ihr schon erhalten haben. Genaue ärztl. Untersuchung ergab: ohne Befund; also kein Anlass zu Sorge. Schickt bitte Fettigkeit, Wurst, Zucker, Gebäck, Ihr wisst schon was alles. Nur recht herzl. Grüsse an Euch und Anne, sowie alle Bekannten.
1000 Grüsse und Küsse
Euer Sohn
Achim
Quelle: Privat-Archiv Achim Beyer