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Leipziger Basisgruppen

Leipziger Basisgruppen Abschrift

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Dokument I / 2
Sekretariat
A 5002 – 484 / 88 Bund der Evangelischen Kirchen
In der
Deutschen Demokratischen Republik
Auguststraße 80
1040 Berlin, den 19. Februar 1988
Zg/Hs.
V e r t r a u l i c h e r
V e r m e r k
über eine Begegnung im Gebäude des Staatsrates am 19. Februar 1988
11.00 bis 12.00 Uhr

Teilnehmer: Dr. Jarowinsky
Dr. Gysi
Landesbischof Dr. Leich
OKR Ziegler
1. Nach der Begrüßung erklärte Dr. Jarowinsky, daß er den Auftrag habe, eine Erklärung zu übermitteln, in der der gemeinsame Standpunkt von Partei und Regierung zu Grundfragen der Beziehungen zwischen Staat und Kirche und zu den augenblicklichen Vorgängen in und um die evangelische Kirche dargelegt werde.
Er verlas sodann eine mehrseitige Erklärung mit etwa folgendem Inhalt:
… [1]

2. Dr. Leich erwidert:
Herr Hauptabteilungsleiter Heinrich hatte zu einem „Gespräch“ mit Herrn Dr. Jarowinsky im Beisein des Staatssekretärs eingeladen. Nun aber sehen wir uns als Empfänger einer Erklärung. Es fällt uns schwer, dieses zu akzeptieren. Es würde auch sehr schwer sein, dies der Konferenz der Kirchenleitungen zu vermitteln.
Der Bund der Evangelischen Kirche hätte beim Antrittsbesuch des neuen Vorstandes der Konferenz und des Präsidiums bereits die wesentlichen Fragen benannt, über die der Dialog gesucht werden müßte. Besonders aber hätte der Vorstand am 21.5.1987 alle diese Fragen, die jetzt in der Öffentlichkeit aufbrächen, vorgetragen. Zu ihrer Bearbeitung seien Informationsgespräche zugesagt worden, die dann ausfielen. Die Probleme gingen nicht auf die Kirchen zurück.
Die Kirchen spielten in den jetzigen Ereignissen weithin eine von ihnen nicht gewünschte Stellvertreterrolle. Sie müssen sich mit den Übersiedlungsproblemen befassen, weil im gesellschaftlichen Bereich der Dialog mit diesen Menschen wenigstens in offener Weise nicht geführt werde.
Darum dränge nun alles zu den Kirchen, obwohl diese das gar nicht wünschten. Außerdem sei wohl ein unterschiedliches Verständnis des Prinzips der Trennung von Kirche und Staat festzustellen. Klar sei, daß es keine institutionelle Verflechtung gebe. Aber die Kirche sei immer an den ganzen Menschen gewiesen und das umfasse auch seine gesellschaftlichen Belange. Darum könne sich die Kirche den Anliegen der Menschen nicht entziehen. Und das wolle sie mit den Vertretern des Staates besprechen. Das wolle sie auch weiterhin, auch aufgrund der heute entgegengenommenen Erklärung.
Der Bund habe sich zu Friedensfragen klar und eindeutig geäußert, auch in den ökumenischen Gremien. Er wolle das auch weiterhin gemeinsam mit dem Staat. Daß es bei der gestrigen Bildung des Komitees zur Vorbereitung eines interna-

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tionalen Treffens für kernwaffenfreie Zonen nicht möglich gewesen sei, habe rein organisatorische Hintergründe. Es müsse Klarheit sein über die Art der Veranstaltung und die Art der möglichen Mitwirkung der Kirchen. Außerdem müßten solche Entscheidungen in den zuständigen Gremien der Kirche getroffen werden.
Die Zusammenarbeit im Lutherjahr 1983 sei gerade deshalb so gut gewesen, weil es eine gründliche und lange Vorarbeit gegeben habe. Auch die Kirche habe die Hoffnung, daß das Gespräch nach den Grundsätzen, die am 6.3.78 zum Ausdruck kamen, zwischen Staat und Kirche fortgeführt werden. Vielleicht könne es auch erneut zum Gespräch mit dem Staatsratsvorsitzenden selbst kommen, der sich immer mit sehr hohem persönlichem Engagement für eine Gestaltung eines positiven Verhältnisses zwischen Staat und Kirche eingesetzt habe.
Schließlich fragte Dr. Leich an, ob wir die Erklärung schriftlich in die Hand bekämen. Gefragt werden müsse auch, was „vertrauliche“ bedeutete und ob es eine Meldung über die heutige Begegnung geben werde.

3. Dr. Jarowinsky ging noch einmal auf die Erwiderung von Landesbischof Dr. Leich ausführlich ein. Es werde keine Veröffentlichung der Erklärung geben. Der Staat gebe diese Erklärung auch nicht aus der Hand. Es werde auch keine Meldung über die Begegnung geben. Der Wunsch der Partei und Regierung sei es, daß die Erklärung nach Geist und Inhalt übermittelt werde. Dabei gehe es nicht so sehr um Einzelfragen. Vielmehr gehe es um qualitative Vorgänge, da innerhalb der evangelischen Kirchen eine Eigengesetzlichkeit zu entwickeln drohten. Die Kirche hätte jetzt nach der Erklärung Gelegenheit, eigene Schlussfolgerungen zu ziehen. Man wolle keinerlei Belehrungen geben, erwarte aber eigene Entscheidungen der Kirche.
Kirchliche Stimmen sagten selbst, daß es jetzt Grenzüberschreitungen aus dem kirchlichen in den staatlichen Bereich gebe. Das kirchliche Leben lauf in der Mehrheit der Gemeinden normal. Um so ernstzunehmender ist, daß eine verhältnismäßig geringe Zahl das Klima zwischen Staat und Kirche bestimme. Deshalb bestehe Handlungsbedarf. Die Kirche hab in früheren Zeiten genügend Kräfte gezeigt, das Wort zur rechten Zeit zu ergreifen. Das sei jetzt wieder fällig.
Die Erklärung sollte auch in engem Zusammenhang mit der Rede des Staatsratsvorsitzenden vom 12.2.1988 gehört werden. Seelsorgerliche Tätigkeit der Kirche sei nicht das Problem. Aber es müsse klar von der Kirche selbst gesagt werden, was mit der Kirche und dem Evangelium nichts mehr zu tun hat. Nur durch klare Positionsbestimmung der Kirche selbst könne die grundsätzliche Berechenbarkeit und Durchschaubarkeit füreinander erhalten werden. Es bestehe die große Sorge, daß Entwicklungen Eigengesetzlichkeit bekommen. Einen rechtsfreien Raum – das müsse er wiederholen – könne es auch für die Kirchen nicht geben. Wenn einzelne leitende kirchliche Persönlichkeiten das meinten und so darstellten, schadeten sie der Kirche selbst. Vermißt würde das deutliche Wort der Kirche zur rechten Zeit, daß sich gegen Grenzüberschreitungen wende.
Was die Gespräche anginge, bestünde ein eigenständiges Gesprächsangebot von Seiten des Staatssekretärs. Die Absage der Informationsgespräche sei auf Belastungen und Mißverständnisse, vielleicht auch auf Empfindlichkeiten und vorschnelle Rückzüge, die nicht notwendig gewesen wären, zurückzuführen. Man könne aber die Schlagzeilen in der Öffentlichkeit nicht übersehen, die die Görlitzer Synode hervorrief. Die Kirche müsse nicht nur bedenken, was sie sage, sondern auch, was daraus gemacht werde.
Staat und Kirche müßten jetzt Flagge zeigen. Der Staat könne seine Autorität nicht aufs Spiel setzen lassen. Hier gäbe es Toleranzgrenzen.

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Es sei zu hoffen, daß sich noch Wege zur Mitarbeit bei der neuen Initiative „Atomwaffenfreie Zonen“ fänden. Man hätte ja im Lutherjahr ein gelungenes Experiment in der Zusammenarbeit gemacht. Die Bereitschaft dazu sei grundsätzlicher Art. Aber es sei die Abgrenzung von denen nötig, die etwas anderes wollen, von den Hitzköpfen und Eiferern. Es müsse Freiheit geben für das Machbare, aber nicht für Illusionen.
Erstaunlich sei die Flut von Interviews, die kirchenleitende Persönlichkeiten in der letzten Zeit geben. Es müße doch einkalkuliert werden, daß diese Interviews auch kommentiert werden. Gerade dadurch würde dann der Eindruck vermittelt, als wolle die Kirche immer mehr zur Oppositionspartei werden. Gegen solche Entwicklungen und solche Eindrücke fehlt aber der Widerspruch der Kirchenleitungen. Durch Schweigen wird vielmehr zwielichtige Deutung zugelassen.
Der Staat stelle freie Religionsausübung unter seinen Schutz. Aber de Kirche dürfe das nicht mißbrauchen. Im Lutherjahr z. B. hätten kirchenleitende Persönlichkeiten den Prozeß des Miteinanders gefördert. Das müsse man in der Gegenwart aber vermissen. Erwartet werden keine staatsfreundlichen Erklärungen, die die Identität der Kirche in Frage gestellten. Aber das Schweigen könne auch falsch gedeutet werden, nämlich als Zustimmung.
Es müsse weniger über gegenwärtige Zustände als über Prozesse gesprochen werden. „Wir sind auch Andersdenkende“, mit denen zu sprechen ist. Er könne es selbst nur als Kränkung empfinden, wenn in einer Fürbitte in Dresden Mandela neben Frau Templin gestellt werde. Wo seien die kirchenleitenden Persönlichkeiten bei dieser Entwicklung des sogenannten konziliaren Prozesses? Wo sei die christliche Eigenverantwortung in den entscheidenden Menschenrechtsfragen, die der konziliare Prozeß aufgreift?
Regierung und Partei ersuchten um deutliche Äußerung der Kirche und Abgrenzung von bestimmten Vorgängen, die genannt worden seien. Erwartet würde ein Neubeginn dort, wo die Entwicklung positiv verlief. Partei und Regierung wollten von sich aus nichts gefährden und verbauen. Sie brauchten aber in den grundsätzlichen Fragen auch ein Signal der Kirche. Abschließen bestellte Dr. Jarowinsky Grüße des Staatsratsvorsitzenden, der sich gern an die Begegnung in Eisenach erinnere.

4. Landesbischof Dr. Leich versicherte abschließend, daß wir unsere Gesprächspartner sehr ernst nehmen und alles prüfen würden. Er wehrte das Mißverständnis ab, daß die Ökumenische Versammlung eine Veranstaltung des Bundes sei. Er wies ferner darauf hin, daß erst in der letzten Phase verbindliche Erklärungen zu erwarten seien, weshalb man augenblickliche Äußerungen nicht überbewerten dürfe.
Gez. Ziegler
Verteiler:
Mitglieder der
Konferenz der Ev. Kirchenleitungen
– Kirchlicher Dienstweg –

Mitglieder der
Arbeitsgruppe Koordinierung

[1] Bei der hier ausgelassenen Stelle handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll des Textes, der als Dokument I/1 ob abgedruckt wurde.
Beim Friedensgebet am 5. September 1988 in der Nikolaikirche verteilen Mitglieder des Arbeitskreises Gerechtigkeit das Protokoll eines Treffens zwischen Landesbischof Werner Leich und dem Politbüromitglied Werner Jarowinsky. SED-Mann Jarowinsky fordert „deutliche Äußerung der Kirche und Abgrenzung von bestimmten Vorgängen“. Für die Oppositionsgruppen ist es das endgültige Zeichen, dass die Kirchenleitung nicht auf ihrer Seite steht. Seite 3. (© Robert-Havemann-Gesellschaft)