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Leipziger Basisgruppen

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Erklärung Leipzig, de 26.10.88

Seit dem 20.10.88 kam es wiederholt zu Zuführungen von Bürgern und Bürgerinnen (20.10. Beate Fahrnländer, Manfred Fahrnländer und Axel Holicki, 21.10. Stefan Fahrnländer, 23.10. Michael Arnold, Andreas Radicke und Andre Botz, 24.10. Thomas Baumann, 26.10. Katrin Hattenhauer, Rainer Müller, Uwe Schwabe und Frank Sellentin), die sich der Friedens-, und Bürgerrechtsbewegung Leipzigs zugehörig fühlen. Alle zugführten wurden zu Aktivitäten der kirchlichen Arbeitsgruppen „Initiativgruppe Leben“ und „Arbeitskreis Gerechtigkeit“ befragt.

Wir weisen darauf hin, daß es nach der Verfassung der DDR müglich sein muß, „seine Meinung frei und öffentlich“ zu äußern (Art. 27). Wir sind der Meinung, daß der in Frage stehende Brief von 274 Bürgern und Bürgerinnen an den Staatssekretär für Kirchenfragen, Dr. Löffler, vom 17.10.88 und die öffentliche Meinungsbekundung auf dem Nikolaikirchhof vom 24.10.88 mit der Verfassung in Einklang stehen.

Wir protestieren entschieden gegen den erneuten Versuch, uns und unsere Freunde zu kriminalisieren und einzuschüchtern. Wir fordern alle Verantwortlichen in diesem Lande auf, alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um solche Versuche zu unterbinden.

Wir teilen mit, daß die Entscheidungen, ob Ermittlungsverfahren gegen Katrin Hattenhauer, Rainer Müller, Uwe Schwabe und Frank Sellentin eröffnet werden, noch ausstehen.

Initiativgruppe „Leben“ i.A. gez. Andreas Radick
Arbeitskreis Gerechtigkeit i.A. gez. Thomas Rudolph
Als den Leipziger Basisgruppen im September 1988 das Mitspracherecht an der Gestaltung der Friedensgebete entzogen wird, fühlen sie sich entmündigt. Es folgen verschiedene kollektive Protestaktionen, auf die die Staatsmacht mit Verhaftungen und Zuführungen reagiert. In einer Erklärung vom 26. Oktober 1988 protestieren Vertreter der IGL und des AKG gegen die Gewalt und verweisen auf das Recht auf freie Meinungsäußerung. Aufrufe, wie dieser, werden in der ganzen DDR verbreitet und schaffe eine Gegenöffentlichkeit zum staatlichen Informationsmonopol. (© Robert-Havemann-Gesellschaft)