II.
2. Einstellung des Wehrkunde-Unterrichts und stattdessen Einführung eines Unterrichts über Fragen des Friedes.
3. Einrichtung eines sozialen Friedensdienstes für Wehrdienstverweigerer, solange noch die Wehrpflicht besteht.
4. Einstellung aller Maßnahmen und aller und aller organisierten Formen der sogenannten Zivil-Verteidigung. Da es im Atomkrieg keine Möglichkeit einer sinnvollen Zivilverteidigung gibt, ist die sogenannte Zivilverteidigun, ein Mittel zur Überwindung der Furcht vor dem Atomkrieg. Das ist aber nichts anderes als psychologische Kriegsvorbereitung.
5. Einstellung aller Arten von Demonstrationen militärischer Macht und Waffen anlässlich staatlicher Feiertage und aus anderen Anlässen.
6. Durchführung einer Volksabstimmung über die Abschaffung der Wehrpflicht.
8
Wir wenden uns an die Bürger der DDR und fordern sie auf, ihre Zustimmung zu diesem Appell durch ihre Unterschrift zu bekräftigen.
Berlin, den 15. Dezember 1981
R. Havemann Rainer Eppelmann