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Geneigtheit bei den Jugendlichen etwas zutun, zu protestieren. Dabei behielt glücklicher Weise die Vernunft bei ihnen soweit die Oberhand, daß von erwogenen Gewalttätigkeiten Abstand genommen wurde. Es bestand jedoch die Absicht, auch nach dem 24. 8. 1968 erneut Zusammenrottungen vorzubereiten.
Zur Haltung der Angeklagten, die Grundlage für ihr Handeln am 23. und 24. 8. 1968 ist, konnte es begünstigend kommen, weil in den Elternhäusern von ihnen es nicht verstanden wurde, die Grundsätze sozialistischer Erziehung zu beachten, bzw. durchzusetzen. Nach diesen Grundsätzen ( § 42 Familiengesetzbuch ) ist es die Pflicht der Eltern die Kinder zu geistig und moralisch hochstehenden und körperlich gesunden Persönlichkeiten heranzubilden, die die gesellschaftliche Entwicklung bewußt mitgestalten. Durch verantwortungsbewußte Erziehungspflichten, durch eigenes Vorbild und durch übereinstimmende Haltung gegenüber den Kindern sollen die Eltern ihre Kinder zur sozialistischen Einstellung zum Lernen und zur Arbeit, zur Achtung vor den arbeitenden Menschen, zur Einhaltung der Regeln des sozialistischen Zusammenlebens, zur Solidarität, zum sozialistische Patriotismus und Internationalismus erziehen. Diese Pflichten werden nicht erfüllt, wenn ständiges Abhören von Westsendern und ständiges Westfernsehen zugelassen wird oder lediglich Ablehnung erfolgt, die nicht mit ständiger erzieherischer Einflußnahme im Sinne der Sache des Sozialismus einhergeht.
Die drei Angeklagten sind einerseits irregeleitet von der Hetze des Klassengegners. Sie haben aber trotz richtiger Orientierung in der Schule nicht nur ihr Ohr dem Klassengegner geliehen und sich dadurch eine falsche Meinung gebildet, sondern aktiv und konkret im Sinne der Hetze des Klassengegners gehandelt. Solche Handlergerdienste für den Klassengegner sind in ihrer Gefährlichkeit nicht zu unterschätzen. Die Angeklagten haben bewußt die Hetze der Westsender zu verbreiten versucht. Sie haben durch ihr Handeln die Ordnung und Sicherheit und auch das Ansehen und die Autorität des Staates und seiner Regierung angegriffen. Sie haben gegen ihre eigenen Klasseninteressen