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Protestzug durch Lübbenau II

Protestzug durch Lübbenau II Abschrift

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protestieren sei, hinzustellen bemüht war.
Wanske und Schiemenz haben gleichfalls nach Kenntnisnahme von der Absicht eines solchen Treffens nicht nur ihre Teilnahme zugesagt, sondern sich die Idee so zu eigen gemacht, daß sie auch andere Jugendliche zur Teilnahme aufforderten, sich in einer Beratung Gedanken über Ausgestaltung und Ablauf des Treffens mechten. Sie haben durch Teilnahme am Treffen, am Marsch, am Sprechchor sowie durch Beratung und Anfertigung der später gezeigten Plakate gleichfalls die Hilfsmaßnahmen der Länder des Warschauer-Vertrages gegen die Konterrevolution in der CSSR - und damit die Maßnahmen der dabei beteiligten Regierung der DDR - in der Öffentlichkeit verächtlich gemacht. Sie haben auf der Grundlage von Hetzsendungen westlicher Sender eine als Protestmarsch erkennbare Demonstration durchgeführt und waren bemüht dadurch die Hilfsmaßnahmen als völkerrechtswidrigen Akt hinzustellen, gegen den die Weltöffentlichkeit um Hilfe gerufen werde.

Zur Ursache des Verhaltens der Angeklagten vertritt die Strafkammer die Meinung, daß es sich dabei um ein deutlich sichtbares Ergebnis der psychologischen Kriegführung handelt. Dabei spielt sowohl die durch die Ereignisse nach dem 21. 8. 1968 maßlos gesteigerte Hetze des Klassengegners eine wesentliche Rolle, als auch die schon zuvor betriebene ideologische Einflußnahme, die an das Interesse der Jugendlichen für rhythmische Musik anknüpfte. Durch die künstliche hochgespielte Beatmusik und den darum errichteten Kult wurden auch bei den Angeklagten übersteigerte Interessen gezüchtet. Sie vernachlässigten dadurch andere, sinnvolle Arten der Freizeitgestaltung und zum Teil sogar ihre schulischen und beruflichen Pflichten, wie das bei Wanske und Rennert festzustellen war. Dadurch wurde auch bewirkt, daß sich die Angeklagten westlich orientierten, nicht nur Musiksendungen in den Westsendern hörten, sondern auch die raffiniert zwischen die Musik eingestreuten Wortsendungen. Sie wurden dadurch irregeleitet und nahmen neben der Verbildung ihres kulturellen Geschmacks auch eine bewußt unpolitische, ja sogar ablehnende gesellschaftliche Haltung ein.
Auf dieser Basis führte die im Zusammenhang mit den Hilfsmaß-
Im Oktober 1968 findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen Volker Rennert, Achim Schiemenz und Klaus-Dieter Wanske statt, die in den Augen von Polizei und Staatssicherheit die Anstifter der Protestdemonstration sind. Achim Schiemenz, kurz zuvor 18 Jahre alt geworden, wird zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die beiden anderen 17-Jährigen zu einem Jahr und vier beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten. Urteil gegen Hans-Joachim Schiemenz, Klaus-Dieter Wanske und Volker Rennert. (© Privat-Archiv Achim Schiemenz, Seite 10 von 13)