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Protestzug durch Lübbenau II

Protestzug durch Lübbenau II Abschrift

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was zu einem Teile auf seine Umschulung bzw. seine sprachlichen Hemmungen, andererseits aber auf sein mangelhaftes Lerninteresse zurückzuführen ist.
Er hatte jetzt die Absicht, eine Ausbildung als Baumaschinist beim VEB Tiefbaukombinat Cottbus aufzunehmen, da ein Lehrverhältnis als Kfz-Schlosser beim VEB KTB Cottbus wegen seiner Leistungen nicht zustande kam.
Während der Schulzeit war er Mitglied der Pionierorganisation, ein Eintritt in die FDJ erfolgte nicht, da er dazu kein Interesse hatte und andererseits das auch von der Klassengruppe der FDJ abgelehnt wurde.
Der Jugendliche hatte zu Hause kaum Pflichten. In der Freizeit ging er bisher keinen regelmäßigen Interessen nach. Er trieb vorübergehend Sport wie Boxen, Tischtennis, gab das aber bald wieder auf. Charakteristisch ist für den Jugendlichen lediglich ein Interesse an Beatmusik, dem er jedoch auch nicht so weitgehend nachging, daß er selbst ein Instrument spielte. Er besuchte verhältnismäßig häufig die Übungen der Beatgruppe, der auch die Mitangeklagten angehörten, hielt sich öfter in Wohnungen gleichgesinnter Jugendlicher auf, wo von Westsendern Beatmusik empfangen wurde. Außerdem spielte er dort mit Jugendlichen Skat. Er ist gleichfalls Mitglied der "Jungen Gemeinde" und besucht in Abständen deren Zusammenkünfte.

Vom Elternhaus wurde hinsichtlich deiner Freizeitgestaltung, seines Umgangs wie auch hinsichtlich seiner gesellschaftlichen Entwicklung nur durch einige Hinweise Einfluß genommen, die im Wesentlichen ohne Wirkung blieben.
Durch sein Beatinteresse sammelte er ebenso wie die Mitangeklagten Bilder von den sogenannten Beatles, hörte ständig zum Teil allein, zum Teil gemeinsam mit anderen Jugendlichen Beatmusiksendungen von Westsendern ab und orientierte sich auch ansonsten fast ausschließlich durch Westsendern, so daß er auch Hetzsendungen zur Kenntnis nahm.

Obwohl alle drei Angeklagten in der Hauptverhandlung von sich behaupteten, politisch uninteressiert zu sein und Westsender nur wegen der Musik gehört zu haben, hatten sie aber im Wesentlichen zur Kenntnis genommen, was diese Sender zur Entwicklung in der CSSR seit Jahresanfang gebracht hatten. Sie waren deshalb der
Im Oktober 1968 findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit der Prozess gegen Volker Rennert, Achim Schiemenz und Klaus-Dieter Wanske statt, die in den Augen von Polizei und Staatssicherheit die Anstifter der Protestdemonstration sind. Achim Schiemenz, kurz zuvor 18 Jahre alt geworden, wird zu anderthalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die beiden anderen 17-Jährigen zu einem Jahr und vier beziehungsweise einem Jahr und zwei Monaten. Urteil gegen Hans-Joachim Schiemenz, Klaus-Dieter Wanske und Volker Rennert. (© Privat-Archiv Achim Schiemenz, Seite 5 von 13)