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Beatgruppe.
Während der Schulzeit war er seit 1958 Mitglied der Pionierorganisation, lehnte aber einen Eintritt in die FDJ ab, weil er der Meinung war, daß ihn das nicht interessiere. Als Mitglied der "Jungen Gemeinde" nahm er in Abständen an den Zusammenkünften teil.
Durch sein Interesse an der Beatmusik orientierte er sich am Westfernsehen und an Westsendern, wobei er nicht nur Musik-, sondernauch andere Sendungen ansah und hörte und dadurch auch Hetzsendungen abhörte. Er hatte jedoch nach eigenen wie nach Angaben seines Vaters nur ein geringes gesellschaftliches Interesse.
Vom Elternhaus wurde auf den Jugendlichen vorwiegend nur hinsichtlich des äußerlichen Verhaltens Einfluß genommen. Die Erziehung zur Selbständigkeit beschränkte sich im wesentlichen auf Hinweise. Ein nachhaltiger Einfluß zur gesellschaftspolitische Entwicklung des Jugendlichen wie auf sein Freizeitverhalten und seinen Umgang wurde nicht genommen.
Insgesamt war die Einstellung des Jugendlichen wesentlich orientiert nach seinem Haarschnitt, seiner Kleidungsweise, seinem Beatinteresse nach. Er hatte zwar auch Interesse an klassischer Musik, wozu in der Familie eine umfangreiche Schallplattensammlung existierte. Durch seine Briefpartner in Westdeutschland und Großbritannien sowie durch Verwandte und Bekannte besorgte er sich auch Beatschallplatten und sammelte Bilder von sogenannten Beatles.
Der 17-jährige Angeklagte Rennert entstammt einer Arbeiterfamilie. Sein Vater ist Zugführer bei der Deutschen Reichsbahn, seine Mutter arbeitet als Abfüllerin in der Brauerei und dem Bierverlag des Großvaters des Jugendlichen.
Der Jugendliche besuchte von 1958 bis 1968 die Schule und schloß sie in diesem Jahr mit der 10. Klasse mit dem Durchschnitt "Genügend" ab. Eine Zeit lang war er wegen akuter Sprachstörungen in die Sprachheilschule Cottbus umgeschult, war aber im letzten Jahr der schulischen Ausbildung nach Behebung seiner Sprachstörungen im Wesentlichen wieder in Lübbenau. Im letzten Jahr der Schule entsprachen seine Leistungen nicht seinen Fähigkeiten