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Der Angeklagte Schiemenz wird zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte Wanske wird zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Angeklagte Rennert wird zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Die Auslagen des Verfahrens haben die Angeklagten als Gesamtschuldner zu tragen.
Gründe
Der zur Zeit der Tat gerade 18-jährige Angeklagte Schiemenz hat 1967 die 10. Klasse erfolgreich abgeschlossen und ein Jahr später die Ausbildung als Maschinist für Tagebaugeräte beendet, da er während der letzten beiden Schuljahre bereits eine Berufsausbildung erhielt. Er arbeitet seitdem im VEB Braunkohlenwerk Jugend im Tagebau Seese. Er arbeitet auf einem Abraumbagger und wollte jetzt einen Lehrgang als Klappenschläger abschließen. Seine Vorstellungen über die weitere berufliche Ausbildung gingen über seine Tätigkeit als Baggerführer zum Meister, wobei er auch den Gedanken hatte, eine Fachschulausbildung zum Ingenieur für Tagebaugeräte später einmal aufzunehmen.
Im Gegensatz zu seinen klaren Vorstellungen beruflicher Art und seiner Arbeit ohne Mängel stehen seine gesellschaftlichen Auffassungen sowie seine gesellschaftliche Entwicklung und sein Freizeitverhalten.
Er wurde 1959 Mitglied der Pionierorganisation und trat 1964 der FDJ bei. An der Arbeit der FDJ nahm er nurim geringen Umfange teil und stellte erst kürzlich einen Austrittsantrag, mit der Begründung, daß in diesem "Verein" nichts los sei. In der Freizeit beschäftigte er sich im geringen Umfang mit Lesen und Malen, meist aber gemeinschaftlich mit einigen gleichgesinnten Jugendlichen mit Beatmusik, die gemeinschaftlich von Westsendern abgehört und in er einer Beatgruppe nichtöffentlich