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12 Frankfurt (Oder), den 23.12.1968
Bachgasse 10 a
Telefon 61 91
Hausapparat
R/Nie
BStU
000184
DER STAATSANWALT
DES BEZIRKES FRANKFURT (ODER)
Az.: BIA 63/68
(In jedem Schreiben anzugeben)
Einstellungsverfügung
Das am 19.9.1968 gegen die Beschuldigten
1. [geschwärzt], [geschwärzt], geb. am [geschwärzt].1951 in Sieversdorf, wohnhaft in Frankfurt (Oder), [geschwärzt]
2. [geschwärzt], [geschwärzt], geb. am [geschwärzt] 1950 in Göttingen, wohnhaft in Frankfurt (Oder), [geschwärzt]
3. [geschwärzt], [geschwärzt], geb. am [geschwärzt].1951 in Frankfurt (Oder), wohnhaft in Frankfurt (Oder), [geschwärzt]
4. [geschwärzt], [geschwärzt], geb. am [geschwärzt].1951 in Frankfurt (Oder), wohnhaft in Frankfurt (Oder), [geschwärzt]
eingeleitete Ermittlungsverfahren wegen staatsfeindlicher Hetze gemäß §§ 106, 108 des StGB, zu 4) in Verbindung mit Beihilfe zur Hetze wird hiermit gemäß § 140 Abs.1 Ziffer.3 StPO in Verbindung mit § 25 StGB eingestellt.
Die in Mittäterschaft begangene staatsfeindliche Hetze der Beschuldigten [geschwärzt] und [geschwärzt] sowie [geschwärzt] durch Anfertigen und Versenden durch die Post von 160 - 180 Hetzschriften in der Zeit vom 24. - 27.8.1968 und die durch [geschwärzt] geleistete Beihilfe, indem diese ihre Reiseschreibmaschine zur Verfügung stellte, ist unter Einschätzung der Kraft und Stärke der Deutschen Demokratischen Republik in ihren Auswirkungen nicht so schädlich, daß ein Strafverfahren durchgeführt werden muß.
Aus diesen Gründen war das Verfahren wie verfügt einzustellen.
i.A.
Rau
Staatsanwalt
I-6-1 NT Bfd. 480d-166 GG-D-30-65