Von diesen Merkheften nahmen sie insgesamt 100 Exemplare mit und legten diese in ihrer Unterkunft auf der Toilette oder den Fensterbrettern aus. Außerdem erhielten sie auch 10 Broschüren "Kampf dem Ungeziefer". Der Inhalt dieser Broschüren war eine "Hetze" gegen die DDR.
In den Gesprächen mit Mitgliedern der "Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit" wurde dem Antragsteller klar gemacht, daß in Güstrow eine Widerstandsgruppe gegründet werden müsse, die für die Kampfgruppe arbeite. In der Folge teilte der Mitverurteilte Henke dem Antragsteller mit, daß die Widerstandsgruppe in Güstrow, zu der er auch gehöre, in Berlin gegründet worden sei und daß er Material und Raketen mitgebracht habe.
Während eines späteren Aufenthalts in Berlin nahm der Antragsteller Verbindung zur "Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit" auf und berichtete dort, daß der Mitverurteilte Henke das gesamte Material gut nach Güstrow durchbekommen habe und daß die Gruppe jetzt arbeite.
Am 04.09.1950 klebte der Antragsteller zusammen mit dem Mitverurteilten Henke an der Dettmansdorfer Schule und an der Hafenschule in Güstrow ca. 50 bis 75 Zettel mit der Aufschrift "FDJler" und "FDJ für wen marschierst du?" an.
Bei seinem zweiten Aufenthalt in Berlin erhielt der Antragsteller ca. 200 Klebezettel von der "Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit", die für einen "Großeinsatz" in der Nacht vom 15. zum 16. September 1950 in Güstrow verbraucht werden sollten. Diesen Auftrag übermittelte er dem Mitverurteilten Henke.
In den Abendstunden des 15.09.1950 brachte der Antragsteller gemeinsam mit dem Mitverurteilten Henke an Häuserwänden und Haustüren in Güstrow einen Teil der von ihm mitgebrachten Klebezettel an. Den Rest der Klebezettel warf der Mitverurteilte Henke in den Postkasten beim Hauptpostamt.
Desweiteren hatte der Antragsteller dem Mitverurteilten Henke mitgeteilt, daß dieser einen Bericht fertigen solle über die Stimmung zur Wahl am 15. Oktober 1950 und diesen der "Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit" bis zum 23.09.1950 vorlegen solle.
In der Nacht vom 15. zum 16. September 1950 wurde der Antragsteller festgenommen."