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Kuhhagen Flugblätter mit hetzerischem Inhalt mit dem Auftrag, diese mit ins Lager zu nehmen und sie unter den Jugendlichen zu verteilen. Ebenfalls erhielten sie Merkhefte, die genau so hergestellt waren, wie die Hefte, die von der Organisation des Jugendtreffens für die Teilnehmer ausgegeben waren. Der Inhalt dieser Merkhefte bestand aber aus falschen Angaben, so u.a., dass die einzelnen Landesverbände auf verschiedenen Stellen Ostgeld im Westen im Wert 1:1 umgetauscht erhalten könnten, dass jede Konsum-Verkaufsstelle oder HO-Laden kostenlos 1 Paar Turnschuhe an die FDJler ausgebe und der gleichen mehr. Von diesen Merkheften nahmen sie insgesamt 100 Exemplare mit und legten diese in ihrer Unterkunft auf der Toilette oder den Fensterbrettern aus. Ausserdem erhielten sie noch 10 Broschüren "Kampf dem Ungeziefer". Der Inhalt dieser Broschüren war eine Hetze gegen die DDR. Diese Hefte hat der Angeklagte auf der Toilette abgelegt. Am nächsten Morgen war dann ein Appell, und es wurde allen Jugendlichen bekanntgegeben, dass derartige hetzerische Schriften verteilt worden seien. Für die nächsten Tage hatte der Angeklagte von Kuhhagen wieder eine Einladung erhalten mit der Anweisung, Peter Möller, Horst Rieder und Günther Heyer mitzubringen. Diesen Auftrag hat der Angeklagte ausgeführt. Sie haben aber Kuhhagen nicht angetroffen, sondern haben sich nur mit der Verlobten von Kuhhagen über das Deutschlandtreffen unterhalten. Nach Güstrow zurückgekehrt, hat der Angeklagte sich mit Gutschmidt und Beuster darüber unterhalten, dass er mit Möller von Kuhhagen Flugblätter erhalten und diese den Jugendlichen beim Deutschlandtreffen zugänglich gemacht habe. Am 26. August 1950 wurde der Angeklagte zum National-Kongress nach Berlin delegiert. Als er zu seinem Quartier gehen wollte, traf er den ihm bekannten Lauzeningks. Dieser sagte ihm, dass er sofort zu Kuhhagen gehen müsse, da sie etwas zu besprechen hätten. Bei Kuhhagen angekommen, wurde ihm von diesem mitgeteilt, dass er Material nach Güstrow mitzunehmen hätte und die Widerstandsgruppe in Güstrow gegründet werden müsse, zu der die Angeklagten Henke, Möller, Gutschmidt, Beuster, Rieder und Heyer zählen sollen, sie mit diesem Material nunmehr zu arbeiten hätten. Das Material bestand aus Klebezetteln, Flugblättern und 2 Raketen, mit denen Flugblätter abgeschossen werden konnten. Der Angeklagte erhielt den Decknamen "Xenephon" und es wurde ihm gesagt, dass für Fahrten nach Berlin das Reisegeld ersetzt werden würde. Da der Angeklagte mit anderen Delegierten in einem besonderen Wagen nach Berlin befördert worden war und eine Kontrolle nicht stattgefunden hatte, war es für ihn gar nicht schwer, dieses Material im Koffer verpackt nach Güstrow mitzunehmen. Da die Raketen noch nicht schussfertig waren, sollten die dazugehörigen Hülsen über einen Mittelsmann in Lalendorf nachgeliefert werden. Die beiden Raketen und die Flugblätter versteckte der Angeklagte im Hause seiner Tante, indem er dieser erklärte, dass es sich bei diesem Paket um Weihnachtsgeschenke für seine Mutter handele. Von diesem mitgebrachten Material setzte er die Angeklagten Möller, Gutschmidt, Beuster, Rieder und Heyer in Kenntnis und entwarf zugleich einen Plan, wie dieses Material zu verteilen sei. Am 31. August, so gestand der Angeklagte ein, mit dem Angeklagten Gutschmidt tätig gewesen zu sein und hat ca. 20 bis 25 Klebezettel "FDJ-ler" und "FDJ für wen marschiert Ihr" bei der Oberschule am Wall verklebt. Am nächsten Tage entstand darüber eine grosse Entrüstung und sollte eine Resolution verfasst werden, die sich gegen derartige Machenschaften wendete. Da der Angeklagte und auch Gutschmidt im Schulvorstand waren, haben sich beide an der Verfassung dieser Resolution beteiligt.
Am 4.9. ist dann der Angeklagte mit dem Peter Möller tätig gewesen und hat an der Dettmannsdorfer Schule und an der Hafenschule ca. 50 bis 75 Zettel verklebt. Der Angeklagte Möller, der sich in Berlin