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Oberschüler-Protest in Güstrow II (Urteil)

Oberschüler-Protest in Güstrow II (Urteil) Abschrift

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und in Tateinheit

c) der Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, der Bekundung von Völkerhass sowie Kriegshetze und der Unterwühlung der Blockpolitik als sonstige Handlung, die sich gegen die Gleichberechtigung richtet, ohne dabei in Ausübung demokratischer Rechte im Sinne der Verfassung der DDR, zu handeln.

In der Hauptverhandlung wurde folgender Sachverhalt festgestellt:

Der Angeklagte Henke war von 1943 bis 1945 in einem Internat in Bayern. Er kehrte dann nach Güstrow zurück und besuchte die Oberschule. In der Oberschule lernte er die einzelnen Klassenkameraden kennen und trat im April 1949 in die LDP. ein. Hier kam er mit den Angehörigen der Partei Lauseningks und Kuhagen zusammen. Lauseningks war Kreisreferent und Kuhagen war Kreisvorsitzender der LDP. in Güstrow. Der Angeklagte war in der Jugendarbeit aktiv tätig. Er gehörte zum Schulvorstand und war stellvertretender Leiter der FDJ-Gruppe auf der Oberschule. Im März 1950 wurde er zum stellvertretenden Vorsitzenden der LDP-Ortsgruppe Güstrow bestellt. Lauseningks und Kuhagen hatten in Güstrow die Untergrundbewegung "Esch" aufgezogen, die ein Student aus Rostock leitete. Im Sommer 1949 wurde der Angeklagte zu einer Besprechung dieser Untergrundbewegung geladen, um ihn zur aktiven Mitarbeit zu veranlassen. Zu dieser Besprechung war der ebenfalls Angeklagte Horst Rieder auch erschienen. Nachdem der Angeklagte von den Zielen dieser Untergrundbewegung Kenntnis hatte, hat er sich von ihr abgewandt. Im Herbst 1949 sind dann Lauseningks und Kuhagen nach West-Berlin geflüchtet und Kuhagen ist dort bei der Organisation "Kampfgruppe gegen die Unmenschlichkeit" tätig. Im März 1950 wurde der Angeklagte vom Kreisverband der LDP. zur Parteischule nach Behrendorff entsandt. Auf seiner Hinreise nahm er für Kuhagen ein Schreiben mit und wusste nun, dass Kuhagen in der Dienststelle in Nikolassee beschäftigt war. Von Kuhagen selbst wurde ihm die Arbeit dieser Organisation erklärt. Weiter wurde ihm bekannt gegeben, dass die Organisation eine Widerstandbewegung sei, die auch ihre Fäden in der DDR. haben und Flugblätter verteilen liesse. Das Ziel dieser Kampfgruppe sei, die Herrschaft der SED. in der DDR. zu brechen. Nach Beendigung der Parteischule hat der Angeklagte noch einmal ein Telefongespräch mit Kuhagen geführt und wurde ihm gesagt, dass, wenn er zum Deutschlandtreffen nach Berlin käme, er unbedingt die Dienststelle in Nikolassee aufsuchen müsse. Nach Güstrow zurückgekehrt, hat der Angeklagte seine Kenntnisse von dieser Kampfgruppe den Mitangeklagten Möller, Gutscheidt, Beuster und Rieder mitgeteilt. Zum Deutschlandtreffen in Berlin wurden sämtliche Angeklagten delegiert. Am gleichen Abend, als diese in Berlin ankamen, ist der Angeklagte mit dem Peter Möller zu Kuhagen gefahren, um sich von diesem Verpflegung geben zu lassen, da die Verpflegungszuteilung für die Jugendlichen nicht geklappt habe. In der Privatwohnung haben sie Kuhagen jedoch nicht angetroffen. Mittels eines Telefongesprächs wurden sie aber aufgefordert, Kuhagen in seiner Dienststelle aufzusuchen. In diesen Tage wurde jedoch nichts mehr. Zwei Tage später ist dann der Angeklagte mit Peter Möller zur Dienststelle Nikolassee gefahren und wurden dadurch, dass sie den Decknamen "Todt" den Inkassen wussten, diesem vorgeführt. Kuhagen stellte dann Fragen über die Organisation des Deutschlandtreffens, über die Anzahl der Jugendlichen, die am Deutschlandtreffen beteiligt sind und über die Stärke der Polizei und Besatzungsmacht. Bei dieser Unterredung war auch Dr. Hildebrand, der der Leiter der Kampfgruppe ist, und Dr. Wagner zugegen. Kuhagen selbst hatte das Dezernat "Volkspolizei und FDJ." Beide erhielten dann von
Abschrift des Urteils gegen die Oberschüler aus Güstrow. (© Privat-Archiv Peter Moeller, Seite 3 von 11)