25 Jahre Arbeitslager für „Falken“
Eine Nachricht aus Sachsenhausen — Vom Militärtribunal verurteilt
Wie der „Telegraf“ aus dem Konzentrationslager Sachsenhausen erfährt, befinden sich dort die Mitglieder der sozialistischen Jugendorganisation „Falken“, Lothar Otter, Günter Schlierf, Gerhard Sperling und Horst Glanck. Die Genannten sind am 7. Juli 1949 von einem sowjetischen Militärtribunal zu 25 Jahren Arbeitslager verurteilt worden. Das Urteil gründet sich auf „antisowjetische Propaganda, illegale Aufbewahrung der Falken-Zeitschrift »Solidarität«, Abhören der Sender RIAS und NWDR und Verbreitung von Flugblättern gegen die Blockade Berlins und die Oder-Neiße-Grenze“.
Zu diesen Vorwürfen stellt die „Falken“-Bewegung fest, daß Günter Schlierf und Horst Glanck am Vorabend der Wahlen am 5. Dezember 1948 in Lichtenberg beim Kleben genehmigter SPD-Plakate verhaftet wurden. Die Verhaftung von Gerhard Sperling und Lothar Otter erfolgte im Februar beziehungsweise im Mai 1949, nachdem man sie beschuldigte, einen hektografierten Ausspruch von Rosa Luxemburg über die Freiheit verteilt zu haben.
Da keine der Handlungen der Jugendlichen gegen irgendein von der sowjetischen Besatzungsmacht erlassenes Verbot verstießen, sind die Verurteilungen — ohne Verteidigungsmöglichkeit — rechtlich völlig unbegründet. Abschließend stellt die „Falken“-Bewegung fest, sie stehe zu ihren verurteilten Mitgliedern und werde den Kampf zur Befreiung der unterdrückten und verschleppten Menschen in der Ostzone verstärken. Die „Falken“ fordern die freiheitliche Welt auf, sie in diesem Kampf zu unterstützen.