Befehlsverweigerung in der NVA
Eingezwängt in ein totalitäres System von Befehl und Gehorsam, ohne Informationen und Kontakt nach außen finden nur wenige Soldaten den Mut zum Nein sagen.
Der Fahneneid der NVA verpflichtet jeden Soldaten, den „Sozialismus gegen alle Feinde zu verteidigen“ und den „militärischen Vorgesetzten
unbedingten Gehorsam zu leisten“. Wer der Feind ist, bestimmt die Partei. Im Bild: die Vereidigung von Wehrpflichtigen der Grenzbrigade " 13. August" am 20. Mai 1967 am Sowjetischen Ehrenmal in Berlin-Treptow.
Eine glatte Lüge: Die SED-Führung lässt über ihre Massenmedien verbreiten, dass auch die NVA in die ČSSR einmarschiert ist. Im Bild: ein Artikel
im Neuen Deutschland vom 4. September 1968.
Ein 21-jähriger Soldat der NVA schreibt in einem Brief an seine tschechische Freundin über seine Situation bei der NVA und die erhöhte
Einsatzbereitschaft. Der Brief wird durch die Staatssicherheit kontrolliert und der Soldat verhaftet. Er wird wegen Staatsfeindlicher Hetze und Verrat militärischer Geheimnisse zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt.
Am 4. November 1989 prangern Demonstranten in Ost-Berlin (im Bild) die SED wegen der Niederschlagung des Prager Frühlings 1968 an. Für die
Parteiführung ist es hingegen ein Makel, dass die Sowjets die NVA nicht an der Besetzung der ČSSR teilnehmen lässt.
Originaltext der staatlichen Nachrichtenagentur ADN zu diesem Foto: "In den ersten Tagen des Septembers besuchte der Stellvertreter des Ministers für
Nationale Verteidigung, Generalleutnant Siegfried Weiß, Einheiten und Truppenteile der NVA, die an den gemeinsamen Handlungen der Bruderarmeen zum Schutze der sozialistischen Errungenschaften in der ČSSR teilnahmen. [...] ." Im Gegensatz zur Aussage des Bildtextes sind die NVA Einheiten vom Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes ausgeschlossen. Ihre Truppen liegen an der Grenze in Bereitschaft.
Vom Einmarsch der Truppen des Warschauer Paktes ist die NVA ausgeschlossen. Ihre Truppen liegen an der Grenze in Bereitschaft. Im Bild:
Panzereinheiten der Sowjetarmee in Prag.
In den Einheiten der
Für die einfachen Soldaten bedeutet die erhöhte Gefechtsbereitschaft Urlaubs- und Ausgangssperre, verschärfte disziplinarische Maßnahmen und mehr Wachdienste. Schließlich rücken sie sogar in die Bereitstellungsräume aus. Entlang der Grenze kampieren im Sommer 1968 so viele Truppenteile der NVA wie sonst nur unter Manöverbedingungen. Erhöhte Alarmbereitschaft heißt für die Soldaten, dass sie weitgehend von der Außenwelt isoliert sind.
Erhöhte Alarmbereitschaft bei der NVA
Eigene Kofferradios sind verboten. Auf den Empfangsgeräten in den Kompanieklubs sind die Sender der DDR gekennzeichnet. Das Abhören von
Die Soldaten fühlen sich isoliert und verunsichert, die Horrornachrichten heizen die Gerüchteküche an. Man munkelt, dass – wie schon einmal während der Kubakrise 1962 – die Wehrpflicht verlängert werden soll. Das soll für jene Soldaten gelten, die turnusmäßig Ende Oktober 1968 entlassen werden müssten. Während der Politschulungen geraten die zuständigen Offiziere in Erklärungsnot, zumal sie kaum besser informiert sind als die Wehrpflichtigen. Viele Soldaten melden sich krank, manche erklären, dass sie die Waffen nicht gegen ihre Klassenbrüder richten wollen. Die
Wir müssen draußen bleiben: Enttäuschung bei der SED
In der Nacht zum 21. August 1968 bleiben die Einheiten der NVA an der Grenze stehen. Zugleich marschieren Truppen der
In den Monaten rund um den Prager Frühling wird jeder Widerspruch in der NVA rigoros unterdrückt. Schon bei kleineren „ideologischen Unklarheiten“ kommt es zu Parteistrafen oder Rügen – bis hin zum Ausschluss aus der Armee. Einige Offiziere werden wegen abweichender Meinung unehrenhaft aus dem Dienst entlassen. Etwa 20 Armeeangehörige werden im Zusammenhang mit den Ereignissen in der ČSSR strafrechtlich verfolgt. Es sind vor allem untere Dienstgrade: Wehrpflichtige, Unteroffiziere und Offiziersschüler.
Ein 21-jähriger NVA-Angehöriger stellt sich „offen auf die Seite der Konterrevolution“. Er fordert seine Kameraden auf, im Falle eines Einmarsches in die ČSSR nicht zu schießen und deshalb die Schlagbolzen aus den Maschinenpistolen zu entfernen. Er erhält eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten.
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„Panzer wie in Berlin - Der 17. Juni 1953 in Magdeburg“, hrsg. v. Bundeszentrale für politische Bildung und Robert-Havemann-Gesellschaft e.V., zuletzt abgerufen am xx.xx.xxxx, www.jugendopposition.de/145350