Mauerbau

Mauerbau Abschrift

Bekanntmachung

des Magistrats von Groß-Berlin

Auf Grund des Beschlusses des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. August 1961 ist es Bürgern des demokratischen Berlin nicht mehr möglich, in Westberlin eine Beschäftigung auszuüben.

Der Magistrat fordert alle Bürger des demokratischen Berlin, die bisher einer Beschäftigung in Westberlin nachgingen, auf, sich entweder an ihrer letzten Arbeitsstelle im demokratischen Berlin zur Wiederaufnahme der Arbeit oder bei der für sie zuständigen Registrierstelle zur Vermittlung einer geeigneten Tätigkeit zu melden.

Der Magistrat von Groß-Berlin

Ebert
Oberbürgermeister

Berlin, den 12. August 1961
Die sogenannten Grenzgänger, Anfang der 1960er Jahre circa 50.000 Menschen, werden für die SED zum Stein des Anstoßes: Sie verdienen im Westen und nutzen die sozialen Einrichtungen im Osten, lautet der Vorwurf. Sie profitieren vom „Schwindelkurs“, denn sie tauschen nicht zum offiziellen Kurs eins zu eins. Die Waren im Osten sind dadurch für sie erheblich billiger. Der Ministerrat der DDR untersagt am 12. August den Bürgern der DDR, in West-Berlin einer Arbeit nachzugehen. (© Bundesarchiv DC 20/1565, S. 4)