Werdauer Oberschüler
Die Werdauer Oberschüler bei ihrem Tanzstundenabschlussball 1950. Hintere Reihe: 2. v. l.: Joachim Gäbler, 4. v. l.: Theobald Körner, 10. v. l.:
Heinz Rasch; 2. Reihe von vorne: 5. v. l.: Sigrid Roth, 8. v. l.: Siegfried Müller, 10. v. l.: Gerhard Schneider, 12. v. l.: Hermann Krauß; vordere Reihe: 3. v. l.: Gudrun Pleyer; vordere Reihe ganz rechts: Achim Beyer.
Ein Foto aus unbeschwerten Jugendtagen: Faschingsfeier der Werdauer Abiturklasse 1951.
Der 17-jährige Oberschüler Joachim Gäbler im Jahr 1950. Im Prozess gegen die Werdauer Widerstandsgruppe wird er im Oktober 1951 zu einer
Zuchthausstrafe von 15 Jahren verurteilt. Auch während des Prozesses lässt er sich nicht einschüchtern und sagt seinem Richter ins Gesicht: „Ich bin stolz darauf, dass ich für die Freiheit gekämpft habe.“
Der Unbeugsame: Erkennungsdienstliche Behandlung von Joachim Gäbler nach seiner Verhaftung im Mai 1951. 1992 stellt er, stellvertretend für seine
damaligen Mitschüler, einen Strafantrag gegen die noch lebenden Akteure des Prozesses von 1951. Daraufhin ermittelt die Staatsanwaltschaft Dresden wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung gegen ehemalige Richter. Ein Verfahren wird wegen Verhandlungsunfähigkeit eingestellt, ein anderes endet mit einer Geldbuße von 4.000 DM.
Zur Werdauer Widerstandsgruppe gehören drei Mädchen. Sigrid Roth (im Bild), Anneliese Stets und Gudrun Pleyer. Alle drei sind bei ihrer Verurteilung
noch minderjährig. Die 17-jährige Sigrid Roth wird wegen ihrer Zugehörigkeit zur Widerstandsgruppe zu einer Zuchthausstrafe von zwölf Jahren verurteilt.
Wegen ihrer Zugehörigkeit zur Werdauer Widerstandsgruppe wird Anneliese Stets zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt.
Bei ihrer Verurteilung ist sie 16 Jahre alt. Das Foto entstand nach ihrer Haftentlassung.
Erkennungsdienstliche Behandlung des Häftlings Achim Beyer im Mai 1951.
Kampf gegen unfassbares Unrecht: Das Todesurteil gegen den Oberschüler Hermann Joseph Flade ist für die Werdauer Schüler eine entscheidende
Motivation zum Widerstand gegen das SED-Regime. Gegen das unmenschliche Urteil protestieren sie mit diesem selbst gefertigten Flugblatt. Das Urteil wird später aufgrund internationaler Proteste in eine 15-jährige Gefängnisstrafe umgewandelt.
Aufkleber der KgU, der von den Oberschülern auf Briefkästen, an Haustüren und auf offizielle Plakate in Werdau und Umgebung geklebt wird.
Flugblatt der KgU, welches von den Oberschülern in Werdau und Umgebung verteilt wird.
George Orwells Roman „1984“ kursiert als Tarnschrift mit dem Titel „1848“ unter den Schülern in Werdau. Im Bild: das Deckblatt und die
Innenseite des Romans.
Detailliert vermerkt die Volkspolizei den Fund von Flugblättern gegen die Volkskammerwahl vom 15. Oktober 1950 in Werdau.
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift.
Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit.
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift.
Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit.
Die Anklageschrift gegen die Werdauer Oberschüler. Kurz vor der Verhandlung erhalten die angeklagten Oberschüler Einsicht in die Anklageschrift.
Ihnen werden jedoch Papier, Bleistift und Gesetzbücher zur Vorbereitung auf den Prozess verweigert. Als kurze Zeit später die Anklageschriften wieder eingesammelt werden, kann Achim Beyer sein Exemplar in der Zelle verstecken. Bei einem Besuch im Gefängnis übergibt er seiner Mutter die Anklageschrift, die sie aus dem Gefängnis schmuggelt. Über einen Kurier gelangt das Dokument nach West-Berlin und damit an die Öffentlichkeit.
Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters.
Urteil gegen die Werdauer Oberschüler mit handschriftlichen Korrekturen des Vorsitzenden Richters.
Das Urteil gegen die Werdauer Oberschüler sorgt über die Grenzen der DDR hinaus für Empörung. Im November 1951 veröffentlicht die KgU diesen
Aufruf, der auch in der DDR verteilt wird. Die in der Namensliste angegebene Anneliese Stets (dritte von unten) war bei ihrer Verurteilung nicht – wie hier aufgeführt – 25, sondern erst 16 Jahre alt.
Eine Tafel für die Zivilcourage: Das Werdauer Alexander-von-Humboldt-Gymnasium erinnert seit 1997 an den Mut und an das Leid der Oberschüler, die
1951 verurteilt wurden.