Inhalt
"Die Nutzung dieser Möglichkeiten ist, auch unter politischen-operativen Aspekten, vor allem bei Werktätigen in Betracht zu ziehen für die sich aus Rechtsvorschriften aber auch aus arbeitsrechtlichen Vereinbarungen besondere Anforderungen und Pflichten an die berufliche Tätigkeit ergeben. Das betrifft zum Beispiel solche Werktätige die Geheimnisträger sind. Die muss man einerseits unter Kontrolle halten, und andererseits muss man verhindern, dass sie noch mehr Geheimnisse bekommen. Die Geheimnisse die sie besitzen muss man schützen und verwahren und neue darf man ihnen nicht zur Kenntnis bringen."