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Vorgeworfen wurde mir der informatorische Kontakt zu bereits vor mir geflüchteten Studenten aus Rostock, Mitgliedern des Studentenrates. Die waren Mitglieder verbrecherischer Organisationen, der Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit, die Informationen von mir verlangten und zu ihren Auftritten im
Das war Paragraph 58/10: Anti-Sowjet-Hetze. Dann die Tatsache mit den Informationen für die geflohenen Studenten. Das erfüllte den Paragraphen 58/6: Spionage. Außerdem Paragraph 58/11: Illegale Gruppenbildung, weil ich in konspirativem Kontakt mit Gerhard Popp, dem Vorsitzenden der CDU-Hochschulgruppe stand. Ich wurde zu zweimal 25 Jahren [verurteilt]. Warum? Offensichtlich war die Gruppenbildung und der Kontakt nach West-Berlin so gravierend. 25 Jahre waren das nach der
Roland Bude, Zeitzeuge auf www.jugendopposition.de
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