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Zeitzeugin: Ulrike Poppe (* 1953 in Rostock)
In der offiziellen Friedensdefinition hatte der Frieden gegenüber den Menschenrechten die Priorität. Also erst müssen wir einen Frieden schaffen, und dann können wir uns um Menschenrechte kümmern. Und wir waren der Meinung, dass Staaten, die die Menschenrechte missachten, auch kein zuverlässiger Friedenspartner sind, dass insofern Frieden und Menschenrechte zusammenhängen. Andersherum natürlich auch, dass man Menschenrechte nicht gewährleisten kann, wenn es Krieg gibt – das ist ganz klar – oder überhaupt in einer Phase der Mobilisierung und Militarisierung. Deshalb haben wir auf einer Verbindung zwischen Frieden und Menschenrechten bestanden. Das war auch die Grundsteinlegung dieser
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Spieldauer: 2 Min.
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