Inhalt
Moderatorin:
„Das, was jetzt folgt, ist in der DDR selbst produziert worden. Es geht um den Skinhead-Prozess. Prozessbericht, Kommentar und das anschließende Hintergrundgespräch sind leider im technischen Sinne, und auch nur im technischen Sinne, von nicht so guter Qualität. Wir bitten also verwöhnte Radiohörer, dies zu entschuldigen. Mir ist es jedenfalls so lieber, als wenn wir selbst alles nachsprechen müssen. Also, Ohren gespitzt!“
„Am 26. November 87 wurde im Stadtbezirksgericht Berlin-Mitte der Prozess gegen Ronny Busse, Torsten Brand, Sven Ewert und Frank Breschinski eröffnet. Ihnen wurde vorgeworfen, am 17. Oktober 87 an dem Überfall auf ein Rockkonzert in der
Sprecher:
„… welche sich in Kleidung, Stiefeln und Jacken und Haarschnitt als Gruppe zu erkennen gaben, die den in Westeuropa als Skinheads bezeichneten Gruppierungen gleichen …“
„Mit dem Vorsatz, die – Zitat:“
Sprecher:
„… arbeitsscheuen, dreckigen Punks aufzumischen …“
„… zogen sie aus der Gaststätte 'Sputnik', Greifswalder Straße, wo etwa 80 Personen, ihre Freunde und Bekannten, unter Beteiligung von ca. 15 Westberliner Skinheads unter anderem die Verabschiedung eines Freundes zum 10-jährigen Armeedienst in der
Danach sammelte sich die Gruppe, um gewaltsam in die Kirche einzudringen. Dabei riefen sie mehrmals ihren Schlachtruf 'Skinhead-Power oi, oi, oi!' und 'Sieg heil!', 'Juden raus aus deutschen Kirchen!', 'Juda verrecke!', 'Ihr Kommunistenschweine!', 'Rote Sau!', 'Antifa verrecke!' und Ähnliches. Außerdem stimmten sie das Horst-Wessel-Lied an. Obwohl in der Kirche noch 300 Konzertbesucher waren, dauerte es etwa eine halbe Stunde, bis die Eindringlinge wieder hinausgedrängt werden konnten. Alle bei Gericht vernommenen 22 Zeugen bestätigten, dass das Publikum vor Angst und Schrecken gelähmt war. Vor der Kirche sammelte Ronny Busse, laut 'Heil
Im Plädoyer des Staatsanwaltes wurde zwar die politische Bedeutung der Straftaten herausgestellt, aber im Strafantrag nicht berücksichtigt. In der Urteilsbegründung hob das Gericht die Beteiligung Westberliner Skinheads heraus, insbesondere wurde ein gewisser 'Bomber' als Rädelsführer erwähnt. Das Gericht bezeichnete die Straftaten als schwere Vergehen gegen die Würde des Menschen, geeignet, Panik und Unruhe in der Bevölkerung hervorzurufen. Umso erstaunlicher war das niedrige Urteil: 2 Jahre, 18, 15 und 12 Monate.“
Moderatorin:
„Am 22. Dezember gab es erneut ein Urteil im Skinhead-Prozess, denn die Staatsanwaltschaft hatte Einspruch erhoben. Zum Prozessverlauf, dem ersten und zweiten Urteil ein Kommentar.“
Kommentator:
„Der Urteilsspruch war eben verkündet, da druckten alle DDR-Zeitungen überraschend eine üblich öde, im Kommuniqué-Stil abgefasste Meldung, die, sich jeder Bewertung enthaltend, aufgemacht war mit 'Geringe Strafen für Rowdys`. Was war geschehen?
Bereits im Vorfeld des Prozesses hatte es Proteste von verschiedenen Seiten wegen des sehr zurückhaltenden Vorgehens von DDR-Behörden gegen rechte Gruppierungen gegeben. Zu auffällig war geworden, dass
Foto: Diskussionsrunde auf dem 23. Deutschen Evangelischen Kirchentag in Berlin. Quelle: Andreas Schölzel/Rüdiger Rosenthal/Robert-Havemann-Gesellschaft e.V./RHG_Fo_HAB_13251
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Produktion: 12.1987
Spieldauer: 6 Min.
hrsg. von: Radio Glasnost