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Weißer Kreis Jena

Weißer Kreis Jena Abschrift

Öffentlicher Protestbrief des „Weißen Kreises“ an Erich Honecker sowie an den Rat der Stadt Jena vom 17. Juni 1983.


Sehr geehrte Damen und Herren !

Die diesen Brief Unterzeichnenden sind aus verschiedenen Gründen zu dem Schluß gekommen, dass die Staatsbürgerschaft der DDR ihnen eine unerträgliche Last ist und dass die hier Unterzeichnenden gewillt sind, aus der Staatsbürgerschaft der DDR entsprechend dem Staatsbürgerschaftsgesetz vom 23.02.1967 (§ 10) entlassen zu werden und dazu bereits die erforderlichen Anträge gestellt haben.

Wir beehren uns, Sie in diesem Brief mit unserer Unzufriedenheit vertraut zu machen und geben aus diesem Grund hier eine Erklärung ab:

1.
Wir beabsichtigen, die DDR legal zu verlassen, denn wir sind nicht länger gewillt, auf die Errungenschaften der Weltzivilisation, seien dies Rechte der politischen Meinungsäußerung; Recht der Einflußnahme auf die Politik des Staates; Möglichkeiten des Konsums der verschiedensten Güter, ob kultureller, ideeller oder materieller Art, zu verzichten – zugunsten einer Ideologie und eines sie tragenden Staates, in dem Anspruch und Wirklichkeit weiter auseinanderfallen, als es im europäischen Maßstab üblich ist.

2.
Wir geben unseren schärfsten Protest dagegen Ausdruck, dass Vertreter der Staatsmacht unter Berufung auf die Sicherheit des Staates berechtigt sind, willkürliche Eingriffe in unser Privatleben, unsere Familien, unser Heim oder unseren Briefwechsel vorzunehmen oder dass wir Angriffen auf unsere Ehre oder unseren Ruf ausgesetzt werden.

3.
Wir sind nicht einverstanden, dass unser Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl unseres Wohnsitzes innerhalb dieses Staates beschränkt oder nicht garantiert wird.

4.
Wir sind nicht einverstanden, dass unser Recht, unser eigenes Land zu verlassen, seil es als Tourist oder zu Besuchszwecken, beschränkt wird, ohne Angabe von Gründen.

5.
Wir sind nicht einverstanden, dass Eltern das Recht verweigert wird, auf die Art der ihren Kindern zuteil werdenden Bildung Einfluß zu nehmen. Erziehung in den Schulen und gesellschaftlichen Einrichtungen sind auf Feindbilder ausgerichtet, in die Eltern notwendigerweise mit einbezogen werden, wenn sie die Ziele des Staates nicht mehr vertreten können; das ist gleichbedeutend der Zerrüttung von Familien. Es wird nicht nur den Eltern, sondern auch schon den Kindern das Recht auf weiterführende Bildung verweigert.

6.
Wir sind nicht einverstanden, dass Staatsbürger der DDR, die einen Antrag auf Entlassung der Staatsbürgerschaft der DDR gestellt haben, allein aufgrund der Antragstellung zu Staatsfeinden erklärt oder kriminalisiert werden sollen, indem sie arbeitslos werden (oft unter fadenscheinigen Begründungen) oder nach Exmatrikulationen, Haftstrafen aus politischen Gründen ohne Arbeit und Einkommen bleiben und somit auf einen sozialen Status noch unter Asozialen und Kriminellen gedrängt werden sollen. Ebenso betrachten wir es als unzulässige Nötigung, wenn Antragsteller in Betrieben solchen Repressalien ausgesetzt werden, dass sie aus eigenem Entschluß die Arbeitsstelle aufgeben.

7.
Wir betrachten es als notwendig, solange wir noch die Staatsbürgerschaft der DDR tragen müssen, unsere Meinung zu allen politischen und gesellschaftlichen Geschehnissen in der DDR und der Welt zu äußern.

8.
Aufgrund der Gleichartigkeit der Repressalien durch staatliche Organe und Vertreter der Staatsmacht sehen wir uns in eine Situation versetzt, die verbündenden Charakter trägt. Als sozial Ausgestoßener und/oder politisch diskriminierte Bürger bleibt uns keine andere Wahl, als uns mit Gleichbetroffenen zu verbünden, uns gegenseitig und/oder moralisch zu unterstützen, da wir uns in eine geistig-moralische Enklave gedrängt sehen, in der wir auf gegenseitigen Kontakt angewiesen sind, wenn wir unsere Kontaktfähigkeit nicht verlieren wollen. Aus diesem Grund sind wir zur Koordinierung unseres Tuns mit allen Ausreisewilligen bereit, unabhängig ihrer Motive, die sie bewegten, einen Ausreiseantrag zu stellen.

9.
Um die Wirksamkeit der gegenseitigen Unterstützung zu erhöhen, erachten wir es als Notwendigkeit, Repressalien gegen Antragsteller zu veröffentlichen und als Verletzung der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UN“ zu kennzeichnen.

10.
Wir sind bereit, uns mit allen Antragstellern zu solidarisieren und sie zu unterstützen, sofern ihre Beweggründe nicht den ethischen und moralischen Grundsätzen einer bürgerlich-rechtlichen Grundordnung widersprechen.

11.
Wir erklären, dass wir im gewaltlosen, friedlichen Protest der DDR-Öffentlichkeit unsere Meinung kundtun wollen; jedem, der sich für unsere Motive interessiert, diese darlegen; jedem, der über die Rechtslage Informationen sucht, die Schritte und Wege erläutern, die notwendig sind, aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen zu werden, ohne die Gesetzlichkeit zu verletzen.

12.
Wir betrachten es als Teil unseres Tuns, die UN-Materialien über Menschenrechte, die Gesetzblätter der DDR und die Artikel der Verfassung der DDR, die die Menschenrechte garantieren, zu popularisieren, um zu erreichen, dass jeder Verstoß gegen Menschenrechte Protest auslöst, der die Differenz des Anspruches und der DDR-Wirklichkeit auch vor der Weltöffentlichkeit darstellt.

13.
Diese Erklärung verfaßten wir, um zu verdeutlichen, dass unsere Ziele nicht auf einen Umsturz irgendwelcher Machtpositionen in der DDR gerichtet sind, sondern durch unsere Abkehr von den Mitteln, Zielen und Programmen der Staatsmacht und der sie tragenden Organisationen zu beweisen, wieweit Selbstdarstellung der DDR und DDR-Wirklichkeit voneinander und DDR-Wirklichkeit von den allgemeinen Menschenrechten entfernt sind.

Diese Erklärung verfaßten wir, um zu verdeutlichen, dass wir so schnell wie möglich und unserem Recht entsprechend aus der Staatsbürgerschaft der DDR entlassen werden wollen, um dieses Land legal zu verlassen und nicht mehr an der Teilnahme der gesellschaftlichen Entwicklung interessiert sind.
Öffentlicher Protestbrief des Weißen Kreises an Erich Honecker sowie an den Rat der Stadt Jena vom 17. Juni 1983. Eine Anschrift und die Unterschriften fehlen auf dem vorliegenden Dokument. (© Robert-Havemann-Gesellschaft, Seite 1 von 3. RHG_Fak_0118)