Breakdance

Breakdance Abschrift

Im Auftrage des Ministeriums für Kultur wird

Frau/Herrn

Name M[schwärzung]
(Bei Frauen auch Geburtsname)

Vorname A[schwärzung]

Künstler-Name [schwärzung]

Personalausweis-Nr.

die Zulassung für frei- bzw. nebenberufliche* Tätigkeit auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst gemäß Anordnung vom 21. Juni 1971 über die Zulassung von frei- oder nebenberuflich tätigen Künstlern auf dem Gebiet der Unterhaltungskunst (GBl - SD 708 vom 12. Juli 1971) und zwar für

das Fach Gesang

erteilt

*) nicht zutreffendes streichen

(Eigenhändige Unterschrift) A[schwärzung]

Diese Zulassung hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Personalausweis.

Nur das nachstehend eingetragene Honorar in der Von-Bis-Spanne darf gemäß Honorarordnung Unterhaltungskunst vom 21. Juni 1971 gefordert werden.

Mitglied des Rates des Bezirkes und Leiter der Abt. Kultur

Grundhonorar "A"

in Höhe von 70,- M bis zu 130,- M

Datum: 5. 6. 1989

Siegel/Unterschrift
Offiziell zugelassen - staatskritisch gerappt. Zulassung TJ Big Blaster Electric Boogie, 05. Juni 1989. (© Privatsammlung TJ Big Blaster Electric Boogie)