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Persönliche Friedensverträge

Persönliche Friedensverträge Abschrift

„Zeichenhafter Persönlicher Friedensvertrag – Abrüstung von unten – Anregungen zu einer Aktion“

Zeichenhafter persönlicher Friedensvertrag

Abrüstung von unten – Anregung zu einer Aktion

Seit 1983 läuft obengenannte Aktion. Viele Bürger haben sich schon an ihr beteiligt. Die Situation hat sich seitdem nicht entspannt. Da es für uns alle um Leben und Tod geht, dürfen wir diese Frage nicht allein den Politikern überlassen. Wir suchen nach Wegen, die jeder Betroffene schon heute gehen kann, um Zukunft zu ermöglichen. Sicherheit ist heute nur noch mit dem Gegner gemeinsam zu erreichen. Deshalb wird „Abrüstung von unten“ auch weiterhin ein Teil unseres gemeinsamen Engagements für Frieden sein müssen.

Wir schlagen vor:

1. Je ein (oder mehrere) Partner aus den Ländern des Warschauer Vertrages und der NATO schließen miteinander einen zeichenhaften persönlichen Friedensvertrag ab, indem sie sich verpflichten, alles in ihren Kräften stehende zu tun, um zwischen den Militärblöcken und Gesellschaftssystemen einen Frieden zu schaffen, der auf Gerechtigkeit und Freiheit beruht.

2. Die Partner erklären, daß sie sich für den Gedanken der gemeinsamen Sicherheit, für die blockübergreifende Friedensbewegung und den Abbau von Angst und Feindbildern einsetzen.

3. Die Partner suchen sich durch persönlichen Kontakt möglichst gut kennen zu lernen. Ein differenziertes Kennen der „anderen Seite“ ist Voraussetzung für den Abbau von Angst und Feindbildern und für ein gezieltes Eintreten für den Frieden. „Abrüstung von unten“ nimmt zeichenhaft vorweg, was bei internationalen Abrüstungsverhandlungen politisch notwendig ist. Sie geht davon aus, daß die Sicherheit der Staaten nicht in der militärischen Stärke liegt, sondern in dem Vertrauen zwischen den Völkern, das auf gegenseitiger Achtung beruht.

4. Wo sich Partner finden, die einen solchen Vertrag abschließen möchten, sollten sie ein Exemplar je an eine zentrale Stelle senden. Bürger der DDR können dieses Exemplar als Anlage zu einer Eingabe zu Friedensfragen an das Sekretariat des Bundes der Ev. Kirchen, 1040 Berlin, Auguststr. 80, senden. Bürger aus Staaten Westeuropas senden ein Exemplar an Dr. Hartmut Lenhard, Bachstraße 11, D 4930 Detmold. Wer keinen Partner auf der anderen Seite hat, kann sich auf irgendeinem Weg an Dr. Hartmut Lenhard wenden und bekommt einen solchen vermittelt.

Die Vollversammlung des Weltkirchentages hat schon 1975 in Nairobi erklärt, „Die Kirche sollte ihre Bereitschaft betonen, ohne den Schutz von Waffen leben zu wollen, und bedeutsame Initiativen zu ergreifen, um auf eine wirksame Abrüstung zu drängen“.

Auf diesem Hintergrund kann ein zeichenhafter persönlicher Friedensvertrag folgende Punkte enthalten:

Wir verpflichten uns, daß wir uns nicht an der Vorbereitung und Ausübung militärischer Gewalt gegen Menschen des jeweils anderen Bündnissystems beteiligen werden.
Wir verpflichten uns, gegen jede weitere Aufstellung atomarer Waffen einzutreten.
Wir verpflichten uns, in unserem Land für einseitige Abrüstungsschritte einzutreten.
Wir wollen versuchen, uns durch persönliche Kontakte möglichst gut kennen zu lernen.
Wir verpflichten uns, uns nie als Feinde zu betrachten.
Wir verpflichten uns, in unserem Alltag bzw. auch im Falle eines Dienstes im militärischen Bereich für den schrittweisen Abbau von Feindbildern (dazu gehört auch die Abrüstung in den Köpfen unserer Kinder) einzutreten.

Diese Elemente sind Vorschläge, also nicht jeder Situation gemäß.

Mitglieder von Friedenskreisen der ev. Kirche Mai 1985
„Zeichenhafter Persönlicher Friedensvertrag – Abrüstung von unten – Anregungen zu einer Aktion“: Friedenskreise machen Vorschläge für Persönliche Friedensverträge zwischen Partnern aus den Ländern des Warschauer Vertrags und der NATO (Mai 1985). (© Robert-Havemann-Gesellschaft / RHG_Fak_0056)