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BStU
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die aus Berlin ausgewiesen und Aufenthaltsbeschränkung für Berlin erhalten haben, mitgeteilt.
* In allen Bezirken wurden im Zusammenwirken mit den staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen konkrete Maßnahmen zur Aufklärung krimineller und kriminell gefährdeter Jugendlicher und Jungerwachsener eingeleitet. So wurden z.B. im Bezirk Halle im Zusammenhang mit der Auflösung von 60 kriminellen Gruppierungen Jugendlicher und Jungerwachsener
145 EV eingeleitet
220 Täter ermittelt und
125 davon inhaftiert.
Als zweckmäßig erwiesen sich folgende Methoden:
* Durchführung vorbeugender Aussprachen im Zusammenwirken mit den Erziehungsberechtigten, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen und Abnahme schriftlicher Erklärungen, daß sie von Fahrten nach Berlin Abstand nehmen.
* Einleitung und wirksame Gestaltung von Kontrollmaßnahmen gemäß § 48 StGB;
* Erteilung von Auflagen auf der Grundlage des VP-Gesetzes § 11;
* Auferlegung von - Berlin-Verbot - ;
* Konsequente Einleitung von Ermittlungsverfahren und kurzfristige Verurteilung von Personen, bei denen der begründete Verdacht gemäß § 249 StGB vorliegt.
Vom PäVP Berlin sind im Zusammenwirken mit den BdVP Frankfurt (Oder) und Potsdam Maßnahmen
* zur Verhinderung der Einreise negativer Personen durch verstärkte Kontrollmaßnahmen eingeleitet;
* für Zuführungen, Unterbringungen und Rückführungen von negativen Personen, festgelegt.