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BStU
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ständlich ist, ist daß er mit anpacken (anpacken) kann, wenn sie einmal eine Panne haben.
Zur rechtlichen Situation ist zu sagen, daß solange sie sich nicht fahrlässig im Straßenverkehr verhalten, Ihre Versicherung bei einem Unfall für sie Schäden die ein Tramper erlitten hat, aufkommt und sie selbst keine Nachteile haben. Ein vernünftiges Verhalten im Straßenverkehr ist ja nicht zuletzt auch im Interesse ihrer eigenen Sicherheit und Gesundheit.
Wir hoffen, daß Sie, nachdem sie dieses Flugblatt gelesen haben, sich öfter einmal dafür entscheiden, einen Tramper mitzunehmen, sei es auch nur für kurze Strecken oder im Stadtverkehr. Jeder km hilft. Zeigen sie Solidarität. Ihren Spritt hätten sie sowieso verfahren. Sie werden sehen, daß die Tramper nicht so sind, wie sie oft dargestellt werden. Der nächste wartet schon auf den nächsten 100 Metern.
Und nun Gute Weiterfahrt
F.d.R.d.A.
Kunze/Hptm.