Republikflucht

Republikflucht Abschrift

Weil er ohne staatliche Genehmigung die DDR verlassen hat, wird gegen Folco Werkentin am 9. Januar 1962 ein Haftbefehl erlassen.

Das St.-B.G. Weissensee

Aktenzeichen: I Ju Wei 71.61 Bln.-Weissensee, den 9. 1. 62
919 As 6.62 Fernruf 56 40 01



Haftbefehl



Der Falco Werkentin, geb. am 10. 11. 44 in Tangermünde
wohnh. gewesen Bln.-Weissensee, Schönstr. 3
ist in Untersuchungshaft zu nehmen

Er wird beschuldigt

im November 1961
das Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik ohne staatliche Genehmigung verlassen zu haben, indem er ohne die erforderliche Genehmigung die Staatsgrenze nach Westberlin überschritt.

Vergehen nach § 5 der Pass-VO

Er ist dieser Tat dringend verdächtig.

Der Beschuldigte ist flüchtig. Haftbefehl ist begründet.


Gegen diesen Haftbefehl ist binnen einer Woche das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig

Ausgefertigt:

Bln.-Weissensee, den 9. 1. 62

[Stempel Stadtbezirksgericht Weißensee, Unterschrift]

Sekretär gez. Marienfeld, Richter

Quelle: Privat-Archiv Falco Werkentin
Weil er ohne staatliche Genehmigung die DDR verlassen hat, wird gegen Folco Werkentin am 9. Januar 1962 ein Haftbefehl erlassen. (© Privat-Archiv Falco Werkentin)