17. Juni 1953

17. Juni 1953 Abschrift

Der Befehl des Sowjetischen Militäkommandanten über die Verhängung des Ausnahmezustandes für den sowjetischen Sektor von Berlin wird am Mittag des 17. Juni 1953 über den DDR-Rundfunk verlesen.

BEFEHL
des Militärkommandanten des sowjetischen Sektors von Berlin

Betrifft: Erklärung des Ausnahmezustandes im sowjetischen Sektor von Berlin

Für die Herbeiführung einer festen öffentlichen Ordnung im sowjetischen Sektor von Berlin wird befohlen:

1. Ab 13.00 Uhr des 17. Juni 1953 wird im sowjetischen Sektor von Berlin der Ausnahmezustand verhängt.

2. Alle Demonstrationen, Versammlungen, Kundgebungen und sonstige Menschenansammlungen über 3 Personen werden auf Straßen und Plätzen wie auch in öffentlichen Gebäuden verboten.

3. Jeglicher Verkehr von Fußgängern und der Verkehr von Kraftfahrzeugen wird von 9 Uhr abends bis 5 Uhr morgens verboten.

4. Diejenigen, die gegen diesen Befehl verstoßen, werden nach den Kriegsgesetzen bestraft.

MILITÄRKOMMANDANT
DES SOWJETISCHEN SEKTORS
VON BERLIN
Berlin, den 17. Juni 1953 Generalmajor Dibrowa


Quelle: Robert-Havemann-Gesellschaft
Der Befehl des sowjetischen Militärkommandanten über die Verhängung des Ausnahmezustands für den sowjetischen Sektor von Berlin wird am Mittag des 17. Juni über den DDR-Rundfunk verlesen. Die Sowjets verhängen den Ausnahmezustand in 167 der insgesamt 217 Land- und Stadtkreise der DDR. Für Ost-Berlin wird er erst am 11. Juli wieder aufgehoben. (© AdsD der Friedrich-Ebert-Stiftung )