Auch als
Die Gegenstände, die größtenteils aus dem Besitz von Privatpersonen stammten und ins Ausland verkauft werden sollten, wurden meist mit Hilfe fingierter Gründe (zum Beispiel Steuervergehen) beschlagnahmt und eingezogen. Dabei wurden die ehemaligen Besitzer häufig massiv unter Druck gesetzt und eingeschüchtert. Da der Export von Kunstgegenständen in der DDR eigentlich einen Straftatbestand darstellt, behalf sich die KuA GmbH eines sprachlichen Tricks, indem sie die Güter bei der Ausfuhr als "Gebrauchtwaren" deklariert.