In Berlin dürfen nach Kriegsende (1945) keine deutschen Armeeverbände stationiert werden. In den vier Interner Link: Sektoren der Stadt verfügen allein die Besatzungsmächte über Militär. Im Viermächteabkommen von 1971 ist dieser Status rechtsverbindlich festgelegt. Die DDR unterläuft diese Festlegungen unter anderem dadurch, dass sie in Ost-Berlin Militärverbände des Interner Link: Ministeriums für Staatssicherheit sowie der Grenztruppen stationiert, die offiziell nicht Bestandteile der Interner Link: Nationalen Volksarmee sind. Mit regelmäßigen Militärparaden der Nationalen Interner Link: Volksarmee unterstreicht die DDR-Führung ihren Anspruch auf militärische Hoheitsrechte in der „Hauptstadt der DDR“. In Ost-Berlin werden junge Männer zum Wehrdienst einberufen, während sich West-Berlin zum Asyl für junge Bundesbürger entwickelt, die keinen Wehrdienst leisten – und sich dem Verfahren der Wehrdienstverweigerung nicht unterwerfen wollen. Bis zur Wiedervereinigung Deutschlands gibt es in West-Berlin nämlich keine Wehrpflicht. Zeitweilig werden nach West-Berlin geflüchtete Wehrpflichtige festgenommen und zur Bestrafung nach West-Deutschland ausgeflogen.