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Reparationsleistungen

Materieller oder finanzieller Ersatz für Schäden, die ein Verursacher zur Wiedergutmachung an den Geschädigten zu zahlen hat. Derartige Leistungen werden nach einem Krieg in der Regel dem Besiegten auferlegt.

Die Anti-Hitler-Koalition fordert von Deutschland nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs zunächst umfangreiche Reparationsleistungen für die volkswirtschaftlichen Verluste der Koalitionsstaaten. Dazu gehören Entnahmen aus der Produktion, die Übernahme von Schiffen sowie die Demontage von Fabrikanlagen und Eisenbahngleisen. Die West-Mächte stellen in ihren Zonen die Demontage relativ schnell wieder ein, weil sie an einer Gesundung der deutschen Wirtschaft interessiert sind. Eine stabile deutsche Wirtschaft mit intensiven Handelsbeziehungen sehen die West-Mächte als Voraussetzung für ein demokratisches und friedliebendes Deutschland an.

Die Sowjetunion (SU), wie kein anderes Land der Anti-Hiltler-Koalition von den Nazis zerstört, betreibt dagegen die Demontagen in einem solchen Ausmaß, dass damit Entnahmen aus der Produktion zum Zwecke der Reparation nachhaltig behindert werden. Die SU fordert daraufhin, ihre Ansprüche auf Reparationen aus den westlichen Zonen zu decken, was die West-Alliierten ablehnen. Der Streit um die Reparationszahlungen trägt wesentlich zum Zerfall der Anti-Hitler-Koalition bei. Weiterhin überführt die SU in ihrer Besatzungszone rund 200 Betriebe in ihr Eigentum. Der Besitz und die Produktion dieser Betriebe gelten als Reparationsleistungen. Die angesichts der immensen Zerstörungen in der SU gerechtfertigten Forderungen führen durch ihre ungezügelte Umsetzung zu negativen Stimmungen gegenüber der Besatzungsmacht. Erst nach dem Volksaufstand vom 17. Juni 1953 rückt die SU von dieser Politik ab und geht dazu über, den ostdeutschen Separatstaat wirtschaftlich zu unterstützen. Allerdings muss die DDR bis 1989 weiterhin die Kosten für die Stationierung der riesigen sowjetischen Besatzungsarmee aufbringen, da die Besatzungskosten als Teil der Reparationsleistungen gelten.

Auch die Bundesrepublik muss sich an den Stationierungskosten von Truppen des westlichen Bündnisses auf ihrem Grund und Boden beteiligen.


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