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Erst nach zwei Jahren Hausarrest darf sich Robert Havemann wieder ohne besondere Genehmigung außerhalb seines Hauses bewegen.

Erst nach zwei Jahren Hausarrest, im Mai 1979, darf sich der DDR-Regimekritiker Robert Havemann wieder ohne besondere Genehmigung außerhalb seines Hauses bewegen. Doch gleich darauf, im Juni 1979, wird er in einem Zoll- und Devisenverfahren, dessen Drehbuch...
Erst nach zwei Jahren Hausarrest, im Mai 1979, darf sich der DDR-Regimekritiker Robert Havemann wieder ohne besondere Genehmigung außerhalb seines Hauses bewegen. Doch gleich darauf, im Juni 1979, wird er in einem Zoll- und Devisenverfahren, dessen Drehbuch die Staatssicherheit geschrieben hat, wegen seiner Publikationen im Westen zu einer Geldstrafe von 10.000 Mark verurteilt. Nach dem Prozess wird Robert-Havemann (mit Blumenstrauß) vor dem Gebäude des Kreisgerichtes Fürstenwalde am 20. Juni 1979 von seiner Frau und Freunden begrüßt. (2.v.r.: Katja Havemann, 4.v.r.: Gerd Poppe). Quelle: Bundesstiftung Aufarbeitung, Harald Schmitt, Bild 790511-01

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