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Sozialer Friedensdienst (SoFD)

In der DDR wird im Januar 1962 die allgemeine Wehrpflicht eingeführt. Einen Zivildienst gibt es nicht. Wehrdienstpflichtige haben die Wahl zwischen Wehrdienst und etwa 24 Monaten Haft. Die Zahl der Wehrdienstverweigerer beträgt jährlich ungefähr 600. Ab 1964 richtet die SED-Führung einen waffenlosen Wehrdienst ein: den Dienst als „Bausoldat“. Hier durchlaufen die Wehrdienstleistenden eine komplette militärische Grundausbildung mit Ausnahme des Gebrauchs von Schusswaffen. Sie unterstehen der Militärgerichtsbarkeit der DDR. Nach dem Ende der Grundausbildung werden die Bausoldaten zum Bau militärischer Anlagen eingesetzt. Nach dem Wehrdienst wird Bausoldaten im Regelfall der Zugang zum Studium verwehrt. In staatlichen Betrieben und Einrichtungen erhalten sie keine verantwortlichen Posten. Bausoldaten werden von der Staatssicherheit in einer Datenbank erfasst. Trotzdem wächst die Zahl der Bausoldaten bis zum Ende der DDR 1989 stetig an. Es wächst aber auch die Unzufriedenheit. Ehemalige Bausoldaten fordern immer wieder die Einführung eines Zivildienstes.

Diese Idee greift der Dresdner Pfarrer Christoph Wonneberger 1981 auf und startet eine Gesetzesinitiative für einen Sozialen Friedensdienst (SoFd) als Alternative zum Wehrdienst. Der sieht einen Einsatz im Gesundheitswesen und Umweltschutz vor. Christoph Wonnebergers Aufruf schließen sich Tausende an. Die SED-Führung weist die Initiative zurück und behandelt deren Initiatoren als „Staatsfeinde“. Erst im Zuge der friedlichen Revolution 1989/90 führt die letzte SED-Regierung im Februar 1990 den Zivildienst ein.


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