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Jugendweihe

Die Jugendweihe ist keine Erfindung der DDR. Der evangelische Pfarrer Eduard Baltzer veranstaltet erstmals 1852 eine Jugendweihe als Ersatzritual für kirchliche Feiern. Das Politbüro der SED greift diese Idee auf und beschließt am 14. März 1954 die Einführung der Jugendweihe.

Die Konkurrenz zur katholischen Firmung und protestantischen Konfirmation wird staatlich gefördert – und zwar massiv. Mit der Jugendweihe sollen junge Menschen ab 14 Jahren symbolisch in die sozialistische DDR integriert werden. Im Rahmen einer feierlichen Zeremonie legen die Jugendlichen ein Gelöbnis ab, in dem sie sich zum sozialistischen Staat bekennen. Neben einer Urkunde erhalten sie bis 1974 das Buch „Weltall Erde Mensch“.

Mit der Jugendweihe einher gehen so genannte Jugendstunden. In diesen erhalten die Jugendlichen neben einigen kulturellen Angeboten hauptsächlich politische Schulungen nach kommunistischen Vorstellungen. Formal ist die Teilnahme an der Jugendweihe freiwillig. Wer sich jedoch dagegen entscheidet, muss mit Nachteilen und Konsequenzen in der Schule und dem weiteren beruflichen Werdegang rechnen. Beispielsweise werden Aufnahmen in die Abiturstufen davon abhängig gemacht. So entwickelt sich die Jugendweihe in der DDR zur Zwangsveranstaltung, an der die überwiegende Mehrheit der 14-Jährigen teilnimmt.


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